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E-Rechnungen für B2B-Umsätze – neue Pflicht in Deutschland ab 2025.
In der EU und damit auch in Deutschland sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend sein. Als erstes wird in Deutschland das Empfangen von E-Rechnungen ab 2025 Pflicht. Wir geben hier einen Überblick zu Plan & Stand für Deutschland (Stand 5. April 2024).
Initiative EU
Die EU-Kommission hat zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs erste Schritte unternommen – mit der VAT in the Digital Age-Initiative (ViDA). Geplant ist die Einführung für die gesamte EU auf 1. Januar 2028.
In Italien ist beispielsweise die E-Rechnung schon länger Pflicht und sehr erfolgreich was die Verringerung des Steuerbetrugs angeht.
Deutschland plant nun auch, ab dem 1. Januar 2025 schrittweise die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für nationale B2B-Umsätze im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorzunehmen.
In Italien ist beispielsweise die E-Rechnung schon länger Pflicht und sehr erfolgreich was die Verringerung des Steuerbetrugs angeht.
Deutschland plant nun auch, ab dem 1. Januar 2025 schrittweise die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für nationale B2B-Umsätze im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorzunehmen.
"VAT in the Digital Age (ViDA)" In Kürze
- Maßnahme: Es geht um die Einführung der E-Rechnung für innergemeinschaftliche Umsätze – die E-Rechnung soll Standard werden.
- Zeitplan für die Einführung: Ab 1. Januar 2025 gelten konkrete Anforderungen an eine E-Rechnung: Ein strukturiertes elektronisches Format im XML-Format, das automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ab 2025 soll die Übermittlung ohne Zustimmung des Rechnungsempfängers erfolgen.
- Übergangsregelungen bis 2028: Papierrechnungen und andere elektronische Formate (z.B., PDF) vorübergehend weiterhin akzeptiert.
- Verpflichtend ab 1. Januar 2028: Die E-Rechnung soll ab 1. Januar 2028 für innergemeinschaftliche Umsätze verpflichtend sein.
- Pflichtangaben: IBAN der leistenden Unternehmerin/Unternehmers und Fälligkeitsdatum der Zahlung.
- Herausforderungen: Sammelrechnungen sollen nicht mehr zulässig sein und die Rechnungsstellung soll spätestens 2 Werktage nach Leistungserbringung erfolgen.
Es gibt politischen Widerstand. Die Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) schlägt mindestens einjährige Verschiebung vor und das EU-Parlament spricht sich für eine Entspannung des Zeitplans aus. Der finale Zeitplan ist deshalb aktuell noch unsicher.
Umsetzung in Deutschland: Das Wachstumschancengesetz
- Maßnahme in Deutschland: Die EU-Mitgliedstaaten bemühen sich nun um eine Einführung auf nationaler Ebene. Deutschland möchte der Bundestag mit dem Wachstumschancengesetz den § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) nun umfassend revidieren und die E-Rechnung für nationale B2B-Leistungen in Deutschland als Standardverfahren etablieren. Die Zustimmung vom Bundesrat ist am 22. März 2024 erfolgt.
- Betroffen sind: Inländische B2B-Umsätze: Dienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, sofern beide beteiligten Parteien (Unternehmer) ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung, eine umsatzsteuerrechtlich relevante Betriebsstätte oder ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dies setzt gemäß § 14 Abs. 2 Satz 6 UStG-E voraus.
- Ausnahmen: laut Entwurf sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro ebenso wie Fahrausweise.
Zeitplan
Zeitplan für Deutschland
Die Einführung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 schrittweise:
- 1. Schritt ab 01.01.2025 – Eingangsrechnungen: Jeder Unternehmer, der Leistungen von anderen inländischen Unternehmern bezieht, muss in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können (die bisher bestehende Zustimmungspflicht zum Empfang einer E-Rechnung entfällt).
- 2. Schritt später– Ausgangsrechnungen: Für die Erstellung von E-Rechnungen sind verschiedene Übergangsfristen angedacht (§ 27 Abs. 39 UStG-E): Bis Ende Dezember 2025 sind noch Papier- und PDF-Rechnungen erlaubt. Bei einem Umsatz unter 800.000 EUR im 2025 verlängert sich die Frist auf Ende 2026. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 sollen dann Papier- und PDF-Rechnungen im B2B-Bereich der Vergangenheit angehören.
Das bedeutet für dich: Dein Unternehmen muss nach dem Jahreswechsel eine E-Rechnung empfangen können. Dazu reicht letztlich eine E-Mail-Adresse.
Definition der E-Rechnung
Der Gesetzesentwurf definiert eine E-Rechnung als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
ALT: Papier- und PDF-Rechnung
NEU: Strukturiertes Format, dass eine elektronische Weiterverabeitung ermöglicht
NEU: Strukturiertes Format, dass eine elektronische Weiterverabeitung ermöglicht
Grundsätzlich erfüllen die bekannten hybriden Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.2) die geplanten gesetzlichen Anforderungen.
- XRechnung: Es handelt sich um ein Datenformat, das sich bereits bei der Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (B2G) etabliert hat.
- ZUGFeRD: Das Format erzeugt als sogenanntes hybrides Format neben einer XML-Datei auch eine für das menschliche Auge lesbare PDF-Datei.
Übertragungsweg noch unklar
Der Gesetzesentwurf lässt aber aktuell noch offen, welche Übertragungswege für E-Rechnungen zwischen Unternehmen vorgesehen sind. Es gilt daher abzuwarten, wie sich das BMF hierzu noch positionieren wird.
Der Gesetzesentwurf lässt aber aktuell noch offen, welche Übertragungswege für E-Rechnungen zwischen Unternehmen vorgesehen sind. Es gilt daher abzuwarten, wie sich das BMF hierzu noch positionieren wird.
MOCO + E-Rechnung
Mit MOCO E-Rechnungen empfangen
Die elektronischen Rechnung kommt. In MOCO betrifft das Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen. Es laufen bereits wichtige Vorbereitungen, um eine fristgerechte Umsetzung sicherzustellen.
Im ersten Schritt stellt MOCO sicher, dass du der Verpflichtung zum 01.01.2025 nachkommen kannst, E-Rechnungen zu empfangen. Das setzt voraus, dass du alle Eingangsrechnungen über MOCO erfasst.
Im ersten Schritt stellt MOCO sicher, dass du der Verpflichtung zum 01.01.2025 nachkommen kannst, E-Rechnungen zu empfangen. Das setzt voraus, dass du alle Eingangsrechnungen über MOCO erfasst.
2024 ist das Jahr der Vorbereitung
Falls du noch keinen zentralen digitalen Rechnungseingang hast – richte diesen in MOCO ein: Mein zentraler digitaler Rechnungseingang
Es erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese elektronische Rechnungen empfangen und versenden können. Darum wächst der Umstellungsdruck unabhängig von den Zeitplänen der nationalen oder EU-seitigen Gesetzgebung.
Es erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese elektronische Rechnungen empfangen und versenden können. Darum wächst der Umstellungsdruck unabhängig von den Zeitplänen der nationalen oder EU-seitigen Gesetzgebung.
Mit MOCO E-Rechnungen erstellen
Diese Option folgt auch zeitnah und damit deutlich früher als offiziell verpflichtend (siehe Zeitplan oben)