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Was ist der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung Teilrechnung?
Für neue Projekte möchtest du baldmöglichst eine Rechnung stellen. Denn gerade bei länger laufenden Projekten fallen ständig Ausgaben an – allem voran Gehälter. In der Regel vereinbart man deshalb mit dem Kunden Teilrechnungen oder Abschlagsrechnungen.
Aber Achtung: Teilrechnungen und Abschlagsrechnungen sind 2 Paar Schuhe – was Form, Inhalt, steuerliche und rechtlichen Aspekte angeht.

Was ist eine Teilrechnung?
Eine Teilrechnung – genauer gesagt eine „Teilschlussrechnung“ – ist eine vollwertige Rechnung, die eine bereits erbrachte Leistung abrechnet. Wie bei jeder formalen Rechnung sind alle Leistungen auf der Rechnung ausgewiesen.
Sie bezieht sich auf eine klar abgegrenzte Teilleistung, beispielsweise wenn eine Kampagnenmassnahme abgeschlossen ist. Anders als bei einer Abschlagsrechnung wird die erbrachte Leistung vom Auftraggeber auch offiziell abgenommen. Für dich als Unternehmer bedeutet dies: Die (Teil-)Rechnung steht nicht unter dem Vorbehalt einer späteren Gesamtabrechnung.
Sie bezieht sich auf eine klar abgegrenzte Teilleistung, beispielsweise wenn eine Kampagnenmassnahme abgeschlossen ist. Anders als bei einer Abschlagsrechnung wird die erbrachte Leistung vom Auftraggeber auch offiziell abgenommen. Für dich als Unternehmer bedeutet dies: Die (Teil-)Rechnung steht nicht unter dem Vorbehalt einer späteren Gesamtabrechnung.
Als vollwertige Rechnung hat die Teilrechnung dieselben Konsequenzen, wie die Schlussrechnung: es gilt Gewährleistungspflichten zu beachten. Später bei einer eventuellen Schlussrechnung finden die Teilrechnungen keine Berücksichtigung mehr.
» Teilrechnung durch monatliche Abrechnung nach Aufwand in MOCO
» Teilrechnung aus Angebot in MOCO
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» Teilrechnung aus Angebot in MOCO
Was ist eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung (auch Anzahlungsrechnung oder Akontorechnung genannt) wird pauschal vorab, d.h. vor Fertigstellung der vereinbarten Leistung bzw. Teilleistungen ausgestellt.
Eine Abschlagsrechnung wird immer dann gestellt, wenn noch keine Leistung erbracht wurde oder die bereits erbrachte Leistung vom Auftraggeber noch nicht abgenommen ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein vereinbarter prozentualer Vorschuss der gesamten Summe, den Sie zu Beginn eines Projekts in Rechnung stellen.
In diesem Fall läuft die Frist für eine mögliche Geltendmachung von Gewährleistungspflichten noch nicht.
In der Abschlagsrechnungen kommen keine Rabatte zur Anwendung, da es um einen Anzahlungsbetrag geht.
Eine Schlussrechnung ist zwingend, denn die Schlussrechnung (auch Endrechnung genannt) weist alle Leistungen und den Gesamtbetrag aus. Vorher geleistete Anzahlungen und Teilzahlungen verringern den ausstehenden Gesamtbetrag.
» Abschlags- und Schlussrechnung in MOCO
Eine Abschlagsrechnung wird immer dann gestellt, wenn noch keine Leistung erbracht wurde oder die bereits erbrachte Leistung vom Auftraggeber noch nicht abgenommen ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein vereinbarter prozentualer Vorschuss der gesamten Summe, den Sie zu Beginn eines Projekts in Rechnung stellen.
In diesem Fall läuft die Frist für eine mögliche Geltendmachung von Gewährleistungspflichten noch nicht.
In der Abschlagsrechnungen kommen keine Rabatte zur Anwendung, da es um einen Anzahlungsbetrag geht.
Eine Schlussrechnung ist zwingend, denn die Schlussrechnung (auch Endrechnung genannt) weist alle Leistungen und den Gesamtbetrag aus. Vorher geleistete Anzahlungen und Teilzahlungen verringern den ausstehenden Gesamtbetrag.
» Abschlags- und Schlussrechnung in MOCO
Fazit
Eine Teilrechnung darfst du nicht mit einer Abschlagsrechnung verwechseln. Beide sind sehr unterschiedlich. Nicht zuletzt auch vom steuerlichen Aspekt (umsatz- und ertragsteuerlich) her.
Photo by Possessed Photography on Unsplash
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