Blogartikel vom
Optionen und Automatisierung für Kleinunternehmer und Reverse Charge.
Für Angebote und Rechnungen die steuerbefreit sind da man z.B. unter die Kleinunternehmerregelung fällt oder der Kunde in einem anderen EU-Land sitzt und deshalb das Reverse Charge Verfahren greift, gibt es nun neue Einstellungsoptionen, die wir hier zeigen:
Steuersatz- und Bruttozeile ausblenden
Beim Steuersatz von 0 % bietet MOCO jetzt automatisch an, Steuer und Brutto komplett auszublenden (1). Nimm bei Bedarf die Einstellung unter Buchhaltung > Steuersätze vor.
Beliebt bei Kleinunternehmer
Obwohl "keine Steuer ausweisen" auch einer Anzeige von 0 % USt. bzw. MWST entspricht, ziehen es einige Kleinunternehmer vor, die Zeilen auszublenden. Diesen mehrfach geäusserten Wunsch hat zur Priorisierung dieser Weiterentwicklung beigetragen.
Hinweis automatisieren
Hinweissatz ist Pflicht
Egal ob Kleinunternehmerregelung oder Reverse Charge – es benötigt auf der Rechnung einen Hinweis, warum die Rechnung steuerbefreit ist.
Zum Beispiel für die Kleinunternehmerregelung Deutschland einen Texthinweis wie "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" – oder bei Anwendung des Reverse Charge Verfahren "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".
Beim Steuersatz kannst du direkt solch einen Hinweissatz erfassen (2). Er wird dann automatisch unterhalb des Endbetrags angezeigt (3). Stimme den für dich rechtlich korrekten Text mit deinem Steuerbüro ab.
Zum Beispiel für die Kleinunternehmerregelung Deutschland einen Texthinweis wie "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" – oder bei Anwendung des Reverse Charge Verfahren "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".
Beim Steuersatz kannst du direkt solch einen Hinweissatz erfassen (2). Er wird dann automatisch unterhalb des Endbetrags angezeigt (3). Stimme den für dich rechtlich korrekten Text mit deinem Steuerbüro ab.
Bessere Automatisierung für Reverse Charge
Für deine Kunden in einem anderen EU-Land sitzen und bei denen du im Reverse Charge Verfahren abrechnest, hast du in der Regel bereits beim Kunden den Steuersatz korrekt vorausgewählt.
Bisher war die Empfehlung den Reverse Charge-Hinweis als abweichenden Schlusstext beim Kunden vorzudefinieren.
Das ist jetzt nicht mehr nötig, da der Hinweis direkt beim Steuersatz hinterlegt werden kann.
Du nutzt bereits den Schlusstext für den Reverse Charge Hinweis und möchtest umstellen?
Gehe so vor:
1. Kunden exportieren.
2. Nach Kunden mit 0 % Steuersatz filtern.
3. Bei diesen Kunden den Schlusstext bearbeiten bzw. löschen.
Bisher war die Empfehlung den Reverse Charge-Hinweis als abweichenden Schlusstext beim Kunden vorzudefinieren.
Das ist jetzt nicht mehr nötig, da der Hinweis direkt beim Steuersatz hinterlegt werden kann.
Du nutzt bereits den Schlusstext für den Reverse Charge Hinweis und möchtest umstellen?
Gehe so vor:
1. Kunden exportieren.
2. Nach Kunden mit 0 % Steuersatz filtern.
3. Bei diesen Kunden den Schlusstext bearbeiten bzw. löschen.