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Blogartikel vom

Die Auftragsbestätigung.

Eine Angebotsbestätigung in irgendeiner Form ist wichtig, damit entspannt mit der Arbeit begonnen werden kann. Manchmal ist auch eine Auftragsbestätigung wünschenswert. Diese gibt es jetzt auch in MOCO.

Der einfachste Weg eines Angebots ist:

Ein verschicktes Angebot wird per E-Mail vom Kunden per E-Mail bestätigt und die Arbeit beginnt.

Das formellere Vorgehen kann so aussehen :

  • Ein Angebot wird mit Unterschriftsbereich an den Kunden verschickt.
  • Der Kunde bestätigt das Angebot per Unterschrift und schickt es zurück (= Angebotsbestätigung, Auftragserteilung). Oder der Kunde wünscht eine Anpassung.
  • Abschliessend geht eine Auftragsbestätigung an den Kunden, in dem nochmals alle vereinbarten Positionen aufgelistet sind. Weicht diese vom ursprünglich geschickten Angebot ab, kann der Auftragnehmer den Kunden erneut per Unterschrift bestätigen lassen.

MOCO fokussiert sich prinzipiell auf die unbürokratische erste Herangehensweise. Ein Unterschriftsbereich lässt sich bei Bedarf leicht über den vordefinierten Schlusstext (mit oder ohne Seitenumbruch) realisieren. Die Möglichkeit, eine Auftragsbestätigung aus einem Angebot zu generieren, "fehlte" bisher noch.

Eine Auftragsbestätigung lässt sich nun in MOCO einfach und schnell erstellen:
Auftragsbestatigung aus Angebot erstellen

1. "+Auftragsbestätigung" oben rechts beim Angebot  wählen
2. Begleittext bestätigen oder anpassen.
3. Aus dem Angebot wird eine Auftragsbestätigung erstellt und der Angebotsstatus automatisch auf "bestätigt" gesetzt.

  • Wie bisher wird das Angebote abgerechnet. Die Auftragsbestätigung ist lediglich als ein optionales zusätzliches Dokument zu betrachten. 
  • Weicht die Auftragsbestätigung vom Angebot ab, muss zuerst das Angebot entsprechend angepasst werden, bevor daraus die Auftragsbestätigung erstellt werden kann. Der Positionsteil der Auftragsbestätigung ist nicht veränderbar.
  • Die Standard-Begleittexte lassen sich in den Einstellungen (Akquise & Angebote) vordefinieren.

Eine Auftragsbestätigung ...

  • ... ist im Geschäftsverkehr eine übliche Form der Willenserklärung und kann den Vorteil haben, Missverständnisse auf beiden Seiten zu vermeiden.
  • ... ist nicht Pflicht. 
  • ... macht z.B. Sinn, wenn es mehrere Versionen eines Angebots gibt.

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